Die Genossenschaft für den Dorfladen Altenburg wurde am Freitag einstimmig beschlossen. Bild: Hüfner
Die Genossenschaft für den Dorfladen Altenburg wurde am Freitag einstimmig beschlossen. Bild: Hüfner

Jestetten (hüf) Die Genossenschaft für den Altenburger Dorfladen ist gegründet. Am Freitagmittag hoben 111 Stimmberechtigte das Projekt zum Erhalt der Einkaufsmöglichkeit in dem Jestetter Ortsteil aus der Taufe.

Dem Aufsichtsrat gehören Petra Binkert (99 Stimmen) Lottie Hermann (72), Bernd Wipf (86), Gabriele Kettner (71) und Dieter Wipf (56) an. Sie bestimmten als Vorsitzende Petra Binkert, als ihren Stellvertreter Bernd Wipf. Zur Wahl hatten sich noch weitere fünf Personen gestellt. In den Vorstand der Genossenschaft beriefen die Aufsichtsräte Gisela Gassenhofer, Daniela Bär und Kurt Külling.

Die über dreistündige Versammlung hatte die Aufgabe, rechtlich einwandfrei alle Vorgaben zu erfüllen, die für solch eine Gründung erforderlich sind. Mit dabei war zudem die Rechtsanwältin Ninetta Schäfer vom Zentralverband Deutscher Konsumgenossenschaften mit Hauptsitz in Hamburg, die vom Organisationsteam für die erforderlichen Schritte bis zur Eintragung der Genossenschaft ins Handelsregister engagiert wurde.

Die Gründungsversammlung moderierte Bürgermeisterin Ira Sattler. Sie las die sieben Paragrafen der Satzung vor, zu der einige Fragen aus den Reihen der Gründungsmitglieder von der Rechtsanwältin und den Gründungsakteuren zu beantworten waren. Manfred Meyer begründete die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder damit, dass damit ein größeres Meinungsbild gewährleistet sei und die Arbeit auf mehr Schultern verteilt werden. Zum Start der Genossenschaft wurde die Amtsdauer des Vorstands nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen geregelt. Während Binkert und Hermann drei Jahre im Amt bleiben, was der regulären Dauer entspricht, werden sich Kettner und Bernd Wipf bereits nach zwei Jahren nach zwei Jahren und Dieter Wipf nach einem Jahr einer Wahl stellen müssen. Damit soll vorgebeugt werden, dass sich der gesamte Vorstand zum gleichen Zeitpunkt ändern könnte.

Ein weiterer Punkt, der sich für die Mitglieder aus der Satzung ergibt, ist die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 2016. Vorher können sie die Genossenschaft nicht verlassen. Hinzu kommt, dass die Mitglieder der Genossenschaft in der Übergangszeit bis zur endgültigen Eintragung mit ihrem Privatvermögen haften. Erst wenn die Prüfung durch die Verbände und Behörden abgeschlossen ist, haften sie nur noch mit ihrer Einlage. Sattler bemerkte dazu: „Das Risiko, dass der Einzelne bei einem Scheitern in Regress genommen wird, halte ich für gering“.

Die Frage nach der Haftung ist insofern wichtig, da der Vorstand der Genossenschaft nun ein Konto einrichten darf, Personal einstellen, Verträge mit Lieferanten schließen und weitere Rechtsgeschäfte vornehmen kann.

Für Meyer gab es am Ende der Gründungsversammlung noch eine Überraschung. Für sein Engagement für die Gründung der Genossenschaft bekam er von Ursula Müller, die sich auch weiterhin um die Werbung von Mitgliedern für die Genossenschaft kümmern will, einen Gutschein überreicht. Nicht irgendeinen, sondern einen im Wert von 50 Euro im neuen Altenburger Dorfladen.

Der wird, so jedenfalls die Planung, am Samstag, 29. Juni, eröffnen. Das wäre dann exakt eine Woche vor dem „internationalen Genossenschaftstag“, der seit 1923 weltweit gefeiert wird.

Die Stationen der Gründung im Bild festgehalten

© alle Bilder: Manfred Hüfner

[nggallery id=63]